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Die Anträge der Gemeinderatsfraktion

Antrag der Fraktion der Freien Wähler zur Digitalisierungsstrategie

21.04.2024

 

Hintergrund

In der Haushaltsrede zum Haushalt 2024 hatte die Fraktion der Freien Wähler den Antrag gestellt, die Verwaltung soll dem Gemeinderat eine Digitalisierungsstrategie vorlegen. Diesen Antrag soll das vorliegende Dokument klarer formulieren und dazu konkrete Fragen stellen.

Anfrage/Antrag

Die Stadtverwaltung soll dem Gemeinderat eine Digitalisierungsstrategie vorlegen, die sowohl Bürger*innen, Gewerbe als auch Verwaltung umfasst. Innerhalb des Strategiedokumentes sollen unter anderen auch die nachstehenden Fragen und Themen beantwortet bzw. abgedeckt werden.

  1. Schnelles Internet
    1. Gibt es ein Mapping der Internetgeschwindigkeiten/Bandbreite innerhalb von Stutensee, sowohl in den Wohn- als auch in den Gewerbegebieten? An welchen Stellen besteht Handlungsbedarf?
    2. Was braucht es in Stutensee, um die Gigabit Strategie der Bundesregierung (bis zum Jahr 2030 flächendeckend Glasfaseranschlüsse bis ins Haus) umzusetzen?
       
  2. Digitale Bürgerservices
    1. Welche digitalen Bürgerservices können Stutenseer Bürger über www.service-bw.de und über die Webseite der Stadt Stutensee abrufen?
    2. Welche dieser Services sind voll-digital und bei welchen kann man nur ein Formular herunterladen?
    3. Welche weiteren Bürgerservices plant die Verwaltung online verfügbar zu machen?
    4. Welche Angebote für Bürger zum Thema Digitalisierung sind geplant? Wie soll das digitale Zukunftshaus Stutensee fortgesetzt werden?
       
  3. Künstliche Intelligenz
    1. Gibt es Pläne zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung, z.B. automatisierte Bearbeitung von Anfragen, virtuelle Assistenten, Chatbots, usw ?
    2. Welche Tools und Empfehlungen gibt es hierzu beispielsweise vom Städtetag Baden-Württemberg?
    3. Hat die Verwaltung Kenntnis vom „Runden Tisch zur Förderung von KI-Anwendungen in Kommunen“?
    4. Wer ist zuständig innerhalb der Verwaltung?
       
  4. Cybersicherheit
    1. Welche Maßnahmen zur Cybersicherheit hat Verwaltung getroffen, welche sind noch geplant?
    2. Gibt es aktuell ein Informationssicherheitsmanagement bspw. entspr. ISO 27000 oder soll dies eingeführt werden?
    3. Ist die Verwaltung hierzu in Kontakt mit der Cybersicherheitsagentur des Landes Baden-Württemberg? Welche Schulungs- und Beratungsangebote werden in Anspruch genommen?

 

Begründung

Unsere Gesellschaft unterliegt einem digitalen Wandel. Die digitale Transformation umfasst alle Lebens- und Geschäftsbereiche. Dazu gehören auch viele kommunale Dienstleistungen. Aber auch Prozesse innerhalb der Verwaltung können von der digitalen Transformation profitieren. Weiterhin sollte die Kommune Sorge tragen, dass Bürger*innen und Gewerbe Zugang zu einer schnellen Internetanbindung haben, als Voraussetzung für deren Teilnahme am digitalen Wandel.

Mittlerweile wurden mehrere Verwaltungen Opfer von Cyberkriminalität. Stutensee muss sich dieser Gefahr stellen und durch ständige Updates der Inftrastruktur aber auch entspr. zyklische Schulungen der Mitarbeiter*innen auf die Gefahren (bspw. Anrufe oder E-Mails) hinweisen und sensibilisieren.

Um den digitalen Wandel aktiv zu gestalten halten wir es für nötig eine Digitalisierungsstrategie für Stutensee zu erstellen, die den aktuellen Sachstand darstellt, Ziele formuliert und konkrete Schritte zur Zielerreichung beschreibt.

Antrag der Fraktion der Freien Wähler zu Kosten für externe Berater

21.03.2024

 

Hintergrund

Im Rahmen der Vorberatungen zum Haushalt 2024 hatten wir zusammen mit unseren Fragen und Anregungen zum HH Entwurf auch zwei Anträge eingereicht. Über die Behandlung dieser Anträge ging uns bisher allerdings keine Nachricht zu. Deshalb wiederholen wir unseren Antrag nun schriftlich in gesonderter Form.

Anfrage/Antrag

Die Fraktion der Freien Wähler beantragt die Verwaltung möge dem Gemeinderat eine Auflistung vorlegen aller Kosten und der zugeordneten Projekte von externen Gutachten, Machbarkeitsstudien, Rechtsberatung, Moderationskosten und ähnlichen externen Leistungen, um einen Überblick über die Ausgaben für derartige Leistungen zu erhalten. Um ein einigermaßen Repräsentatives Bild zu erhalten, sollte dies mindestens den Zeitraum 2021, 2022 und 2023 umfassen.

Begründung

In vielen Vorlagen zu Beschlüssen des Gemeinderates finden sich Formulierungen wie “unter Hinzuziehen eines Fachbüros” oder “unter Beteiligung eines externen Büros”. Wir verstehen, dass die Verwaltung in vielen Fällen auf externe Unterstützung und auf externe Kompetenz zurückgreifen muss. Allerdings sind in den Sitzungsvorlagen die Kosten oft nicht benannt. Wir halten es für notwendig, dass der GR ein vollumfängliches Bild der Kosten und der erbrachten Leistungen bekommt.

Nicht eingeschlossen in diesen Antrag sind Gutachterkosten, die unmittelbar gegenfinanziert sind, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan.

Antrag der Fraktion der Freien Wähler zur Prioritäten des Bauamtes

16.03.2024

 

Hintergrund

Bei der Klausurtagung im Herbst 2022 wurde dem Gemeinderat ein Liste von zehn Projekten vorgestellt, die im Jahr 2023 vom Bauamt durchgeführt werden sollten und als leistbar mit den vorhandenen Kapazitäten dargestellt wurden. Wir empfanden die Liste als sehr gute Orientierung für den Gemeinderat über die Prioritäten der größeren Projekten für das laufende Jahr. Mit diesem  Antrag wollen wir diesen Gedanken wieder aufnehmen.

Anfrage/Antrag

  1. Die Verwaltung soll einen Statusreport vorlegen über den Fortschritt der gelisteten Projekte in 2023.
  2. Die Verwaltung soll eine “Fortschreibung” der Prioritätenliste für das laufende Jahr präsentieren.
  3. Die Verwaltung soll, nach der Sommerpause, einen Zwischenbericht über Fortschritte und Probleme bei der Umsetzung der Prioritätenliste 2024 vorlegen. Festzuhalten wäre auch die angestrebte Gesamtdauer des jeweiligen Projektes.
  4. Die Verwaltung soll künftig jährlich einen solchen Plan erarbeiten und zusammen mit dem Finanzzwischenbericht zur Jahresmitte die Umsetzung der Maßnahmen in einem Zwischenbericht darstellen.

Begründung

Das Rechnungsprüfungsamt hatte in seinen Berichten immer wieder angemahnt, dass im Haushalt viele Investitionen eingestellt werden, aber - gerade bei den großen Investitionen im Baubereich – in den meisten Jahren nur die Hälfte der veranschlagten Mittel verausgabt werden. Eine solche Situation ist unbefriedigend. Eine Jahresplanung über größere Projekte, wie sie von Dezernat II im Herbst 2022 vorgestellt wurde halten wir für ein sinnvolles Instrument um mit dem Gemeinderat die Prioritäten abzustimmen und zugleich eine Übersicht zu präsentieren, dessen was mit den vorhandenen Personalressourcen leistbar ist.

Im AUT wird über den Fortgang einzelner Maßnahmen berichtet, Sachverhalte diskutiert und auch entsprechende Beschlüsse vorbereitet bzw. gefasst. Eine kompakte Präsentation über die Umsetzung aller Projekte im Gemeinderat ermöglicht dem Gremium die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit im Blick zu behalten.

Gemeinsamer Antrag der Fraktion der Freien Wähler und der CDU/FDP Fraktion

Parkraum-Pilotprojekte in Stutensee

 

Hintergrund

Für Wohnungsneubauten sind normalerweise 1.5 PKW-Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen. Dies gilt sowohl für Bereiche mit gültigem Bebauungsplan als auch für Bereiche in denen Bauvorhaben nach §34 BauGB beurteilt werden. Dennoch stellen wir fest, dass seit vielen Jahren in stark zunehmendem Maße Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum, insbesondere am Straßenrand unserer Ortsstraßen, durch PKW von Anwohnern benutzt werden. Im Ergebnis sind unsere innerörtlichen Straßen komplett zugeparkt.

Begründung

Die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs in Stutensee ist immens. Obwohl Parkierflächen für PKW auf dem eigenen Grundstück im Bauantrag nachzuweisen sind, werden diese in der Praxis kaum genutzt. Stattdessen werden, offensichtlich aus reiner Bequemlichkeit, Straßen und Bürgersteige zugeparkt. Damit wird die tatsächlich zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite stark eingeengt. In vielen unserer Straßen wird somit ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich und dies oft auf eine Länge von mehreren hundert Metern. Gerade in hochfrequentierten Straßen führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen.  Dies gilt für alle Stadtteile.

Wir stellen deshalb folgenden

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in allen Stadtteilen Pilotprojekte für mögliche Parkraumkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Wir schlagen vor, dass in jedem Stadtteil bis zu drei Straßenzüge als Pilotprojekte genutzt werden.
  1. Die Pilotprojekte sollen gemeinsam mit dem jeweiligen Ortschaftsrat/Stadtteilausschuss identifiziert werden.
  1. Mit der Sperrung der L558 ist eine erhebliche Zunahme des innerörtlichen Verkehrs im Stadtteil Spöck zu erwarten, deshalb muss hier sehr zeitnah gehandelt werden. Dazu schlagen wir konkret vor, die Bereiche Spechaastraße (zwischen Adlerstraße und Heinrich-Heine-Straße), sowie die Siedlungstraße und die Albert-Schweitzer-Straße (zwischen Speyererstr. und Siedlungstr) in den Blick zu nehmen.
  1. Anhand der Erfahrungen aus den Pilotprojekten, können die Konzepte auf andere Bereiche in Stutensee ausgeweitet werden.

Antrag der Fraktion der Freien Wähler zum sozialen Wohnungsbau

 

Hintergrund

Die Stadt Stutensee bemüht sich seit Jahren der Wohnungsnot in unserer Region Abhilfe zu schaffen und dabei insbesondere auch „bezahlbaren“ Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Konkret wurde dies am Beispiel des „Wohnpark Mittendrin“ vorangebracht und mit der Gründung des Eigenbetriebes „Stadtwohnung“ ein weiterer wichtiger Baustein hinzugefügt.

Mit dem anhaltenden Siedlungsdruck auf unsere Region sind auch die Miet- und Kaufpreise für Wohnraum auf dem freien Markt ganz erheblich angestiegen. Umso wichtiger ist es, dass die Stadt eine noch aktivere Rolle spielt und - im Rahmen ihrer Möglichkeiten – für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sorgt.

Antrag

Die Fraktion der Freien Wähler beantragt, dass die Stadt Stutensee künftig bei Änderungen, vorhabenbezogenen oder neuen Bebauungsplänen auf deren Flächen überwiegend ein einzelner Investor, Bauträger oder Projektträger tätig wird, eine Mindestquote von 35% für den sozialen Wohnungsbau einräumt, mit einer Mietzinsbindung von mindestens 25 Jahren. Dies soll Anwendung finden für den Verkauf kommunaler Grundstücke für Wohnbauzwecke ab einer Geschossfläche von 800 qm oder bei mehr als 8 Wohneinheiten. Weiterhin soll dies Anwendung finden beim Abschluss städtebaulicher Verträge, durch die Baurecht für zusätzliche Wohnnutzung geschaffen wird.

 

Begründung

Alle im Stutenseer Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben übereinstimmend betont, dass die Schaffung von „bezahlbarem Wohnraum“ einen hohen Stellenwert in Stutensee haben sollte. Mit diesem Antrag wollen wir nun einen entscheidenden Schritt in dieser Richtung vorankommen.

Wir halten es für notwendig zur nachhaltigen Steuerung der zukünftigen Wohnraumversorgung in der Stadt Stutensee für breite Schichten der Bevölkerung, eine allgemeinverbindliche und transparente Vorgehensweise zu erstellen. Dabei soll insbesondere die Schaffung von preiswerten Wohnungen für Menschen, die sich selbst nur schwer mit angemessenem Wohnraum versorgen können, im Vordergrund stehen. Die grundlegenden Mechanismen und Radbedingungen sollen in einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates in Anlehnung an das sog. „Bruchsaler Modell“, das von Seiten der Stadt Bruchsal im Dezember 2019 beschlossen wurde und das von der Gemeinde Weingarten in ähnlicher Weise im Dezember 2020 beraten wurden, festgehalten werden.

Antrag der Fraktion der Freien Wähler zum Starkregenmanagement

 

Hintergrund

Die Starkregenereignisse der vergangenen Wochen mit ihren katastrophalen Auswirkungen haben gezeigt, dass der Klimawandel und dessen Folgen sich auf unterschiedlichste Art zeigen. Auf die wenigsten dieser Auswirkungen sind wir ausreichend vorbereitet, daher muss auf allen Ebenen (Bund - Länder - Gemeinden - privat) mehr für die Vorsorge getan werden.

Anfrage/Antrag

  1. Die Fraktion der Freien Wähler fragt die Verwaltung welche Aktivitäten im Bereich Starkregenrisikomanagement bereits veranlasst wurden (z.B. Erfassung bekannter Überlastungspunkte der Siedlungsentwässerung).
  2. Weiterhin beantragen wir, die Stadt Stutensee soll im Rahmen des (unten genannten) Förderprogramms Gefahren und Risiken analysieren und eine kommunale Starkregenkarten erstellen und ein darauf aufbauendes Handlungskonzept erstellen. Damit lassen sich mögliche Schäden im Ernstfall vermeiden oder zumindest spürbar verringern

Begründung

Starkregenereignisse können uns auch in Stutensee treffen und zu Überlastungen des Kanalisationssystems führen, was u.a. vollgelaufene Keller zur Folge haben kann. Weiterhin können durch solche Starkregenereignisse auch die Pegelstände an unseren Gewässern rasch ansteigen lassen, wodurch Dämme gefährdet werden oder gar die Gewässer gar über die Ufer treten können. Insbesondere der Bereich beim Schulzentrum ist hier besonders sensibel.

Speziell für den Bereich des Starkregenmanagements hat das Land Baden-Württemberg ein Förderprogramm aufgelegt. Kommunen, die sich mit dem Thema befassen und sich auf den Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ stützen, fördert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Städte und Gemeinden erhalten vom Land einen Zuschuss von 70 Prozent der Kosten, die für kommunale Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept entstehen. (https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/wasser-und-boden/starkregen/).

  Hier der Link zu den Anträgen: Gemeinderat 2019 > Anträge

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